Aktuelles
12.10.2025
Keine negativen Auswirkungen durch Fahrrinnenvertiefung auf Hochwassersituation in Braubach zu erwarten
Die Hochwassernotgemeinschaft Braubach e.V. (HWNG) hat im August 2025 beim zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) eine Anfrage eingereicht, um mögliche Auswirkungen der geplanten Fahrrinnenvertiefung zwischen Bingen und St. Goar auf die Hochwassersituation in der Verbandsgemeinde Loreley und insbesondere im Stadtgebiet Braubach zu klären. Immer häufiger werdende Niedrigwasser machen den Ausbau des Schifffahrweges erforderlich damit eine gleichbleibende Wassertiefe der Fahrrinne am Mittelrhein gewährleistet ist.
Ziel der Anfrage war es, potenzielle Risiken für die betroffenen Rheinanlieger frühzeitig zu identifizieren – insbesondere im Hinblick auf ein mögliches Ansteigen der Wasserstände bei Hochwasserereignissen.
Text: Die Sandbank „Braubacher Grund“; November 2015; Foto: Florian Gerkens
In seiner umfangreichen Antwort teilt das WSA mit:
• Die bisherigen Modellrechnungen und hydrodynamischen Untersuchungen basieren auf einem 3D- sowie einem ergänzenden 2D-Modell für den Rheinabschnitt von Mainz bis St. Goar (Rhein-km 483,5–557,5).
• Für den Bereich der Verbandsgemeinde Loreley – konkret im Abschnitt Rhein-km 547,5–557,0 – wurde festgestellt, dass die geplanten Maßnahmen lediglich minimale Wasserspiegelerhöhungen von bis zu 1 cm bei mittlerem Hochwasserabfluss (MHQ) zur Folge haben. Diese Effekte nehmen flussaufwärts und bei höheren Abflüssen sogar wieder ab.
• Für den Unterstrom, der geplanten Bauwerke, zu dem auch Braubach gehört, sind keine messbaren Änderungen der Wasserspiegelhöhen zu erwarten.
• In Bezug auf die weiteren Projektabschnitte (1 und 2), deren Planungen derzeit noch finalisiert werden, gibt das WSA ebenfalls vorsichtige Entwarnung: Nach aktuellem Stand der Planung sind keine negativen Auswirkungen auf die Hochwassersituation in der VG Loreley und Braubach zu erwarten.
• Die Sorge, dass eine erhöhte Abflussgeschwindigkeit im oberen Bereich des Projekts zu höheren Pegeln flussabwärts führen könnte, wurde vom WSA grundsätzlich als theoretisch richtig, im konkreten Fall aber als nichtzutreffend bewertet. Die geplanten Eingriffe sind räumlich und hydrodynamisch begrenzt und führen nicht zu signifikanten Veränderungen der Strömungsgeschwindigkeiten im Bereich von Braubach.
• Eine spezielle Betrachtung des Hochwassers von 1988 wurde als nicht zielführend eingeschätzt, da sich sowohl die Gewässersohle als auch die Uferbereiche seitdem stark verändert haben. Dennoch liegen die heutigen Untersuchungen innerhalb des für 1988 relevanten Abflussspektrums.
Die HWNG Braubach zeigt sich zufrieden mit der klaren und differenzierten Rückmeldung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts:
„Wir bedanken uns für die ausführliche Antwort des WSA. Es ist beruhigend zu wissen, dass nach aktuellem Stand keine negativen Auswirkungen auf das Hochwassergeschehen in Braubach zu erwarten sind.“, so der Vorstand der HWNG.
Für den 1. Vorsitzenden Florian Gerkens ist die Antwort des WSA noch weitreichender. Seine These: Wenn eine Maßnahme wie die beschriebene Rheinvertiefung praktisch keine Auswirkung auf das Hochwassergeschehen hat, dann hätte auch ein baulicher Hochwasserschutz am Mittelrhein keinen negativen Einfluss auf die Unterlieger. Das eingestaute Wasservolumen verteilt sich über die gesamte Steigphase und ist im Verhältnis des in dieser Zeit abfließendem Gesamtvolumens verschwinden gering. Trotzdem ist ein baulicher Hochwasserschutz am Mittelrhein die Ausnahme. Hingegen sind die Orte und Städte des Oberrheins durch die Rheinbegradigung und die Gebiete am Unterrhein durch Eindeichungen auch gegen höchste Wasserstände geschützt.
Florian Gerkens
Admin - 13:38:47 @ Allgemein | Kommentar hinzufügen